Einberufung von Eigentümerversammlungen / Leitung der Versammlungen sowie Fertigung der Niederschriften.
Ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung. Gewährung der Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung.
Fristgerechter Versand des Versammlungsprotokolls.
Vollzug der Versammlungsbeschlüsse und Überwachung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung.
Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs. Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen. Vorbereitung einer Beschlussfassung bei größeren Instandhaltungsnotwendigkeiten. Prüfung der Betreiberpflichten im Hinblick auf die technische Gebäudeausstattung sowie Veranlassung entsprechender Beschlussfassung bei Bedarf.
Verwaltung der Schließanlage.
Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel, inkl. Der etwa erforderlichen notariellen Verwalterzustimmung.
Die Abwicklung von Versicherungsschäden.
Teilnahme an einer Begehung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen aufgrund gesonderter Beschlussfassung sowie Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn.